Ersatzkasse

Ersatzkasse
Er|sạtz|kas|se 〈f. 19vom Bundesversicherungsamt beaufsichtigter Träger der sozialen Krankenversicherung

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Er|sạtz|kas|se, die:
Krankenkasse, die von Versicherungspflichtigen anstelle einer Pflichtkrankenkasse gewählt werden kann od. deren Mitglieder bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze freiwillig versichert sind.

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Er|sạtz|kas|se, die: Krankenkasse, die von Versicherungspflichtigen anstelle einer Pflichtkrankenkasse gewählt werden kann od. deren Mitglieder bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze freiwillig versichert sind.

Universal-Lexikon. 2012.

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